Verträge
Wir arbeiten in der Regel auf der Basis von Werkverträgen, die flexibel je nach Abrechung nach HOAI oder Aufwand gestaltet werden können.
Für Privatgutachten orientieren sich unsere Honorare am § 34 der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und Nebenkosten.
Es besteht auch die Möglichkeit eine Individualvereinbarung zu treffen, in dem man die Honorarberechnung nach Zeitaufwand bzw. nach einem Pauschalpreis vereinbart.
Wir informieren Sie gerne unverbindlich welche Kosten für die Wertermittlung Ihrer Immobilie anfallen.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir sind gern für Sie da!

